Praxis


Therapieverfahren
In unserer Praxis bieten wir als Behandlungsschwerpunkt Einzeltherapien in ambulanter Verhaltenstherapie an. Diese ist neben der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren und beruht auf Erkenntnissen von moderner Forschungsarbeit. Die Wirksamkeit dieser Therapieform bei der Behandlung von seelischen Beschwerden ist für Kinder und Erwachsene erfolgreich nachgewiesen.

Wie läuft eine Therapie ab?
Der allgemeine Ablauf einer Verhaltenstherapie lässt sich wie folgt skizzieren, wobei sich der konkrete Inhalt und Verlauf der Therapie nach der jeweiligen Problematik richtet:

1. Orientierungs- und Diagnostische Phase2. Veränderungsphase3. Abschlussphase
1. Orientierungs- und Diagnostische Phase
1. Orientierungs- und Diagnostische Phase

Zunächst erfolgt nach telefonischer Vereinbarung ein Erstgespräch mit dem Therapeuten. In diesem besteht für den Klienten die Möglichkeit, sein emotionales Problem grob zu schildern und organisatorische Fragen zu klären. Der Therapeut wird seinerseits eine provisorische diagnostische Einordnung vornehmen sowie die Therapiemotivation und Krankheitseinsicht des Klienten abklären. Die folgenden bis zu vier Sitzungen – zusammen mit dem Erstgespräch auch als probatorische Sitzungen bezeichnet – dienen neben dem gegenseitigen Kennenlernen der weiteren Exploration des Problems, der Diagnosestellung sowie dem Finden von Therapiezielen und dem Erstellen eines Behandlungsplanes.

In der probatorischen Phase sollte der Patient genau prüfen, ob er zu einer Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Therapeuten bereit ist, da eine Psychotherapie ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Therapeuten erfordert, die „Chemie“ also stimmen muss. Bestenfalls endet diese Therapiephase dann mit einem Therapievertrag, in dem Patient und Therapeut sich gegenseitig zusichern, welche Aufgaben sie während der Therapie jeweils übernehmen. Diese Therapievereinbarung enthält auch Inhalte über die Dauer und den Verlauf der Therapie wobei eine psychotherapeutische Behandlung je nach Symptomatik und vereinbarter Therapieziele mindestens 10-15 Sitzungen, im Regelfall 25, aber bis zu max. 80 Sitzungen umfasst. Auf jeden Fall müssen Sie innerhalb dieser Zeit einen Arzt (zumeist Ihren Hausarzt) aufsuchen, um zu klären, ob Ihr Leiden nicht durch eine körperliche Erkrankung verursacht oder mitbedingt ist. Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert, kann erst nach der Genehmigung durch die Krankenkasse die vorgeschlagene Therapie beginnen.

2. Veränderungsphase
2. Veränderungsphase

In dieser Phase wird direkt an Ihrer Problematik gearbeitet. Dabei werden die einzelnen Maßnahmen des Behandlungsplanes konkret umgesetzt. Die Sitzungen in der Therapiephase dauern im Allgemeinen 50 Minuten und finden in einem wöchentlichen Rhythmus statt, es können jedoch in Abhängigkeit von der Problematik auch andere terminliche Vereinbarungen getroffen werden.

Im Mittelpunkt der Behandlung steht die Modifikation aktueller – oft gewohnheitsmäßig ablaufender – dysfunktionaler Verhaltensmuster in zielführende durch Prozesse wie Neulernen, Umlernen und Verlernen. Die Lernprozesse konzentrieren sich dabei auf die das Problem aktuell bedingenden Umstände und finden nicht nur in den Therapiesitzungen, sondern auch außerhalb dieser statt. Der Patient wird ausdrücklich dazu angeleitet und ermutigt, erarbeitete neue Verhaltensweisen im Alltag auszuprobieren sowie Übungen durchzuführen und darüber neue Erfahrungen zu sammeln. Prinzipiell versteht sich die Verhaltenstherapie als „Hilfe zur Selbsthilfe“, das heißt, dass dem Patienten nach Einsicht in die Ursachen und die Entstehungsgeschichte seiner Probleme Methoden an die Hand gegeben werden, um im Sinne eines Selbstmanagements möglichst schnell wieder ohne Hilfe zurechtzukommen.

3. Abschlussphase
3. Abschlussphase

In der Phase der Beendigung der Therapie steht zunächst der Transfer der erlernten Bewältigungsstrategien in den Alltag des Patienten und seine Selbstregulation im Mittelpunkt. Ferner werden Möglichkeiten der Rückfallvorbeugung erarbeitet und eine Rückschau auf die erreichten Veränderungen während der Therapie gehalten, schließlich gebührt auch dem Abschiednehmen vom Therapeuten und der Psychotherapie ausreichend Raum.