
Bei Vorliegen einer psychischen Störung werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Bei Frau Dr. Jammers kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zum Erstgespräch und sie rechnet mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Bei der privaten Krankenversicherung muss allerdings eine Psychotherapie im Versicherungsschutz enthalten sein. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und von Frau Pickan therapiert werden möchten, erfolgt die Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Denn bei unzumutbar langen Wartezeiten bei Therapeuten mit Kassenzulassung haben Sie die Möglichkeit, sich selbst Behandlungsalternativen zu suchen und die Übernahme der für diese Behandlung anfallenden Kosten vorab bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten von Kinderwunschberatung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Psychosoziale Beratungen zum Kinderwunsch und der Samenspende werden daher privat in Rechnung gestellt. Dadurch entfallen aber Wartezeiten und Sie können zeitnah einen Termin bekommen. Die Kosten können ggf. steuerlich anerkannt werden.